Teilnahmebedingungen

§ 1. Die Winter Academy of Music wird veranstaltet vom Verein Internationale Sommerakademie Lüneburger Heide e.V. Sie richtet sich vornehmlich an Musikstudenten und junge Musiker, die sich in einer Musikausbildung befinden. Sie findet in ihrer 6. Ausgabe vom 12. bis 18. Dezember 2022 in Uelzen und Umgebung statt. Grundsätzlich gilt keine Alters-Obergrenze; das Ende des Musikstudiums sollte jedoch nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Im Einzelfall kann der Künsterische Leiter hiervon abweichend entscheiden. Alle eingesandten Materialien werden von einem Auswahlkomittee gesichtet und die Teilnehmer entsprechend ihrer Qualifikation zum Kurs zugelassen.

§ 2. Die Teilnahmegebühr beträgt 750 Euro. Sie umfasst:

– vier Unterrichtseinheiten (zwei bei Bernd Goetzke und zwei bei Hinrich Alpers)
– die Möglichkeit zur Zusammenarbeit mit den Lüneburger Symphoniker im Rahmen des Klavierkonzert-Projektes (siehe §3)
– Unterbringung auf dem Campus der Winter Academy (Jugendherbergsstandard)
– volle Verpflegung vor Ort
– Übemöglichkeiten in der Musikschule Uelzen (ebenfalls auf dem Campus der Winter Academy)
– Transporte zwischen den Unterrichts- und Konzertorten

Die Unterrichts- und Konzertorte befinden sich in Uelzen und im nahen Umkreis. Für die Anreise nach Uelzen sind die Teilnehmer selbst verantwortlich, Hinweise hierzu stellt die Kursleitung auf Anfrage zur Verfügung. Die Teilnahmegebühr gilt pauschal. Bei Nichtinanspruchnahme von Teilleistungen (z.B. Teile der Verpflegung durch verspätete An- oder verfrühte Abreise) ist keine Erstattung von Teilbeträgen möglich. Reisestipendien können in begrenzter Zahl auf Anfrage vergeben werden.

§ 3. Die Lüneburger Symphoniker sowie das Forum Dirigieren des Deutschen Musikrats sind Partner des Klavierkonzert-Projektes. Teilnehmer können hierfür aus drei Klavierkonzerten wählen, die im Rahmen der Winter Academy gemeinsam mit Dirigenten – zunächst an zwei Klavieren und für die besten solistischen Leistungen schließlich mit Orchester – erarbeitet werden. Für das Abschlußkonzert am 17. Dezember 2022 im Stadttheater Lüneburg entscheidet die künstlerische Leitung der Winterakademie gemeinsam mit den Partnern des Orchesterprojekts, welche Sätze der Klavierkonzerte mit welchen Solisten aufgeführt werden.
Es stehen folgende Werke zur Auswahl:

  • Frédéric Chopin: Klavierkonzert Nr. 2 f-moll op. 21
  • Edvard Grieg: Klavierkonzert a-moll op. 16
  • Sergej Rachmaninoff: Klavierkonzert c-moll op. 18

§ 4. Es ist möglich, aus dem Umkreis zu pendeln (z.B. aus Hamburg oder Hannover). Selbstverständlich ist in diesen Fällen die künstlerische Leitung bei der Organisation behilflich und wird die Unterrichtspläne der Teilnehmer so gut wie möglich an die individuellen Bedürfnisse anpassen. Wir empfehlen allen Interessenten, sich im Voraus mit uns in Verbindung zu setzen, damit gegebenenfalls individuelle Lösungen gefunden werden können. Aus den Erfahrungen der Summer Academy of Music, die seit 2020 unter Pandemie-Bedingungen reibungslos stattgefunden hat, sehen wir uns in der Lage, dies auch allen an der Winter Academy of Music Interessierten zu ermöglichen.

§ 5. Aufgrund der aktuellen Situation findet die Winter Academy of Music unter Anwendung folgender Regeln statt:

  • alle Teilnehmer testen sich eigenverantwortlich vor Anreise auf das Covid-19-Virus. Bei positivem Testergebnis darf an der Winter Academy nicht teilgenommen werden.
  • alle Teilnehmer machen bei Anreise sowie am zweiten Tag der Winter Academy jeweils einen Selbsttest. Ebenso werden Teilnehmer, die für Covid-19 typische Symptome haben, unmittelbar getestet. Alle erwähnten Tests werden von der Winter Academy kostenlos zur Verfügung gestellt. Bei positivem Testergebnis muß die Teilnahme beendet werden. Die Teilnahmegebühr wird jedoch der Dauer des Aufenthaltes in Uelzen entsprechend erstattet.
  • das Tragen einer geeigneten Maske in allen geschlossenen Räumlichkeiten wird erwartet
  • darüberhinaus gelten die zum jeweiligen Zeitpunkt in Niedersachsen aktuellen Regeln der Corona-Landesverordnung.

Die Anmeldung findet online unter www.winteracademyofmusic.com statt. Die Zahl der Plätze für die Winter Academy of Music ist begrenzt. Bei mehr Bewerbern als Plätzen treffen der Künstlerische Leiter und der Gastdozent gemeinsam eine Auswahl aufgrund der eingesandten Bewerbungsunterlagen. Zu diesem Zweck ist ein Empfehlungsschreiben sowie ein Video mit selbstgewähltem Repertoire (auf Youtube oder anderen kostenlosen Portalen) einzureichen. Minderjährige Teilnehmer fügen ihrer Bewerbung eine kurze Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigen bei.

Hinweis an alle Bewerber: Die maximale Größe per Email gesendeter Dateien (Photos, Dokumente etc.) beträgt 1 MB.

§ 6. Die Winter Academy of Music ist zu erreichen unter:

Internationale Sommerakademie Lüneburger Heide e.V.
Schulstraße 13
29559 Wrestedt
post@summeracademyofmusic.com

Die Bankverbindung der Winter Academy of Music für die Überweisung der Teilnehmergebühr lautet:
Kontoinhaberin | Internationale Sommerakademie Lüneburger Heide
IBAN | DE57 2585 0110 0230 0218 34
SWIFT-BIC | NOLADE21UEL (Sparkasse Uelzen-Lüchow-Dannenberg)

§ 7. Der Anmeldeschluss ist der 15. November 2022. Die Anmeldung ist verbindlich und wird erst wirksam, wenn sämtliche notwendigen Unterlagen (siehe § 5) eingegangen sind und die Teilnahmegebühr in Höhe von 750 € auf dem Konto des Vereins Internationale Sommerakademie Lüneburger Heide e.V. (siehe § 6) gutgeschrieben ist. Überweisungsspesen gehen zu Lasten der Bewerber. Alle Bewerber werden per eMail über den Eingang ihrer Unterlagen und bis zum 20. November 2022 über ihre Annahme oder Nicht-Annahme informiert.

§ 8. Für die rechtzeitige Beantragung eines Visums sind die Teilnehmer selbst verantwortlich. Zu diesem Zweck können auf Wunsch Einladungsbriefe bereits vor Ablauf der Anmeldefrist versendet werden. Ein Einladungsbrief stellt jedoch noch keine Kurszusage seitens der Winter Academy dar.

§ 9. Bei Nicht-Annahme eines Bewerbers wird die überwiesene Teilnahmegebühr (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 €) rückerstattet. Bei Rücktritt eines Teilnehmers vom Kurs ist die Anmeldegebühr (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 €) nur dann rückzahlbar, wenn der freiwerdende Platz anderweitig vergeben werden kann. Eine eventuelle Corona-Situation ist separat in §5 geregelt.

§ 10. Gerichtsstand ist Uelzen. Bei etwaigen Unklarheiten, die sich durch die englische Übersetzung dieses Textes ergeben, gilt der deutsche Text.